Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vorvertragliche Leistungen, Angebot und Annahme
  1. Erste Kostenvoranschläge einschließlich die zu ihrer Erläuterung erforderlichen Skizzen und schematischen Darstellungen werden kostenlos geliefert. Werden auf Ihren Wunsch darüber hinaus weitere Unterlagen (Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Festigkeitsberechnungen, etc.) über das erste Angebot hinausgehend erarbeitet und erhält instand sourcing nicht den Auftrag, ist instand sourcing berechtigt, eine dem angeforderten, besonderen Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung zu berechnen.
  2. Zwischen instand sourcing und Ihnen ist vereinbart, dass alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Informationen, Zeichnungen, Daten etc. wechselseitig anvertraut sind und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit genutzt werden dürfen. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist strikt untersagt.
  3. Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind für instand sourcing nur nach schriftlicher Bestätigung bindend.
  4. Vertragsabschlüsse kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch instand sourcing zustande.
  5. Technische Daten und Beschreibungen in instand sourcing Produktinformationen, Merkblättern etc. sind lediglich Anhaltspunkte. Sie basieren auf technischen Erkenntnissen in Laborversuchen und unterschiedlichen Praxisanwendungen. Sie sind daher in keinem Fall als zugesicherte Eigenschaften für den konkreten Anwendungsfall zu betrachten.
 
II. Preise und Zahlungskonditionen
  1. Für Materiallieferungen verstehen sich die Preise ab Werk netto ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Umsatzsteuer und ggf. ohne Zölle. Bei zu hat. erbringenden Montageleistungen basieren die Preise für zu erbringende Arbeiten auf den für instand sourcing maßgeblichen gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeiten. Werden von Ihnen Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsstunden erlangt, kommen die tariflichen bzw. gesetzlichen Zuschläge zusätzlich zur Anrechnung. Neben den vereinbarten Preisen für die Stundensätze, die sich netto verstehen, sind die Kosten für die Hin- und Rückreise der instand sourcing-Mitarbeiter, die Vergütung für Reisestunden und die tarifliche Auslösung zu den jeweils gültigen Sätzen zu vergüten.
  2. Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Gegenüber instand sourcing -Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Ihren Lasten. instand sourcing behält sich vor, Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
 
III. Eigentumsvorbehalt
  1. instand sourcing behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die instand sourcing aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäfts- verbindung zustehen. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisses. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, instand sourcing nicht gehörenden Sachen, erwirbt instand sourcing Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen eingesetzten Materialien.
  2. Zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedarf es nicht der Erklärung des Rücktritts, sofern Sie sich in Verzug befinden.
  3. Geldforderungen, die durch den Verkauf der noch in instand sourcing-Eigentum oder Miteigentum stehenden Materialien gegenüber Ihren Abnehmern entstehen, gelten von Ihnen im Zeitpunkt des Verkaufs als an instand sourcing im Voraus abgetreten. Der Umfang der Vorausabtretung ist durch die Höhe der instand sourcing – Forderung gegen Sie begrenzt. Bis zum Widerruf durch instand sourcing sind Sie jedoch berechtigt, die Forderung in eigenem Namen einzuziehen und an instand sourcing abzuführen.
  4. Soweit der Wert der instand sourcing zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, werden auf Ihr Verlangen diese entsprechend freigegeben.
  5. Treten vor oder während der Lieferung/ Arbeitsausführung berechtigte Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit auf, so kann instand sourcing von Ihnen zur Absicherung Ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichende Sicherheiten verlangen und bis zur Gestellung solcher Sicherheiten die Erbringung der Lieferungen und Leistungen zurückhalten. Sollten Sie die geforderten Sicherheiten nicht erbringen können, ist instand sourcing berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
IV. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist bei Materiallieferung das ausliefernde Werk. Bei Lieferungen mit Montage ist dies der Ort der Errichtung des Werkes. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht binnen 7 Werktagen nach Fertigstellung von Ihnen erteilt wird. Dies gilt nicht, wenn abnahmehindernde, in der instand sourcing -Verantwortungssphäre liegende Gründe vorliegen.

 
V.Verzug und Mängelhaftung
  1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware bzw. bei Lieferungen mit Montage auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Werkes. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist können Sie nach Ablauf einer schriftlichen zu setzenden, angemessenen Nachfrist Ihre Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte geltend machen. Schadenersatzansprüche gegenüber instand sourcing sind jedoch der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den Auftragswert, sofern nicht die von instand sourcing abgeschlossene Produkthaftpflichtversicherung eventuelle weitere Schäden ersetzt.
  2. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche ist begrenzt auf 12 Monate ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns, soweit instand sourcing nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet. Die Haftungsbeschränkung gilt zudem nicht, wenn instand sourcing eine Sache geliefert hat, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
  3. Machen Sie nach Ablauf von mehr als 6 Monaten einen Mangel geltend, sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel Ihnen nicht schon seit längerer Zeit bekannt ist und Sie die Benutzung des Vertragsgegenstandes sofort nach Feststellung des Mangels eingestellt haben. Setzen Sie trotz Kenntnis eines von instand sourcing zu vertretenden Mangels die Benutzung der Sache fort und vergrößert sich dadurch der Mangel, entfallen Ihre Nacherfüllungsansprüche.
  4. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mangelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
  5. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, so sind Sie gegenüber instand sourcing verpflichtet, die instand sourcing entstandenen Aufwendungen zur Beschichtung und Prüfung der Mangelrüge gegen Inrechnungstellung zu ersetzten.
 
VI. Sonstige gesetzliche Haftungen
  1. instand sourcing haftet für von ihr zu vertretende Personenschäden sowie für alle Handlungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund -, insbesondere auch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind, soweit gesetzlich zulässig bzw. soweit nicht gemäß diesen Bedingungen ausdrücklich zugestanden, ausgeschlossen.
  2. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind und über den für instand sourcing vorhersehbaren Schadensumfang hinausgehen. Eine Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn oder Verlust von Informationen und Daten ist ausgeschlossen.
 
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Für die Auslegung von Lieferklauseln sind die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung maßgebend.
  2. Als Gerichtsstand gilt jeweils der Sitz der verkaufenden Gesellschaft als vereinbart. instand sourcing ist jedoch auch berechtigt, gerichtliche Verfahren an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand einzuleiten.

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